Wie der Onlineshop Zertifizierer Trustet Shop in seinem Shopbetreiber-Blog schreibt, ist die seinerzeit als politischer Kompromiss entstandene 40 Euro Klausel als deutsche Spezialregelung irrsinnig kompliziert gehalten, so dass im europäischen Vergleich betrachtet, hierzulande mal wieder die Abmahner zuschlagen. Laut Gerichten in Bochum und Dortmund, deren Urteile noch nicht veröffentlicht sind, reicht es beiweitem nicht aus, den Kunden nur über die Widerrufsbedingungen zu informieren. Vielmehr muss die Widerrufsbelehrung in den AGBs verankert werden. Die aufschlußreiche Diskussion zum Thema und der neuen Abmahnwelle läßt sich im o.g. Blog verfolgen.
Neue Abmahnwelle im E-Commerce droht
22/04/2009
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40 EUR Klausel Abmahnung droht! ……
Neue Abmahnfalle – die 40 € – Klausel in der Widerrufsfolgenbelehrung
Eine recht neue Abmahnfalle könnte einige Serienabmahner auf den Plan rufen. Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Dortmund kann die Verwendung der 40€-Klausel in der Wid…
Rechtsanwalt Thiemo Loof hat dazu einen Text bei mir im Blog veröffentlicht. lesenswert!
http://www.ecomdev.de/40-eur-klausel-abmahnung-droht/